• Miteinander unterwegs ...

    Miteinander unterwegs ...

    ... auf dem Boden des Evangeliums, das uns Hoffnung gibt.

Unser Standort in der Kirche

Geistliche Gemeinschaften und kommunitäre Lebensformen werden im protestantischen Selbstverständnis zunehmend als eigene „Sozialgestalt“ von Kirche wahrgenommen, als eine Ergänzung zur herkömmlichen Gemeindestruktur. Dies nicht allein im Dienst auf dem Gebiet der Ökumene, Seelsorge und der Diakonie, sondern auch in der geschwisterlichen Verbundenheit, das ein Kernelement von „Kirche“ darstellt: Die verbindliche Gestaltung des Miteinanders um den geistlichen Kern des Evangeliums ist ein Zeichen von Verbundenheit gegen die „metaphysische Einsamkeit“ (Heinrich Vogel) in einer zunehmend atomisierten und polarisierten Gesellschaft. Dieser Impuls wirkt auf eigene Weise in Ortsgemeinde und Kirche hinein.

Der Dialog und die Zusammenarbeit der evangelischen Kommunitäten mit den Landeskirchen und dem Rat der EKD hat sich in den vergangenen 30 Jahren intensiviert. Bereits in einer 1979 veröffentlichten Studie wurde auf den Beitrag der Kommunitäten zur evangelischen Spiritualität hingewiesen. In EKD Texte 88 finden sich ausführliche Informationen über das Verhältnis zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und den evangelischen Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften.

Kommunitätenbischof

Hauptverantwortlich für Kontakte, Gespräche und Begegnungen zwischen der EKD (und ihren Landeskirchen) und den Kommunitäten und geistlichen Gemeinschaften ist der Beauftragte für den Kontakt mit Kommunitäten, Schwestern- und Bruderschaften. Durch Besuche bei den einzelnen Gemeinschaften und durch seine Teilnahme an der „Konferenz evangelischer Kommunitäten" (KevK) und am „Treffen Geistlicher Gemeinschaften" (TGG) stärkt er den Dialog in beide Richtungen. Auch zur Ökumene pflegt er Kontakte.
Unter den Gemeinschaften hat sich für dieses Amt, das bislang stets von amtierenden bzw. emeritierten Landesbischöfen versehen wurde, der Begriff „Kommunitätenbischof“ eingebürgert. Sie nehmen die Arbeit des Beauftragten auch als ein Hirtenamt wahr und in Anspruch – als eine geistliche und fachliche Instanz, der die Integration der kommunitären Bewegungen in das geistliche Leben der Evangelischen Kirche(n) unter dem Dach der EKD am Herzen liegt und die die Arbeit der Gemeinschaften kompetent, engagiert und mit amtlichen Befugnissen ausgestattet fördert.
Seit 2016 ist Landesbischof Dr. Christoph Meyns (Braunschweig/Wolfenbüttel) Beauftragter der EKD.

Landeskirchliche Einbindung

„Ein gutes und förderndes Zusammenwirken von Kirche und Kommunitäten enthält große geistliche Chancen in sich. Angesichts der verbreiteten Sehnsucht nach geistlicher Verdichtung und spiritueller Suche, angesichts auch der vielen Kirchenräume, die Kirchengemeinden mitunter nicht mehr voll auszufüllen vermögen, ist es die Hoffnung des Rates der EKD, dass Kommunitäten und geistliche Gemeinschaften besondere kirchliche Orte mit ihrem Gebet und Geist erfüllen können. Solche „kommunitären Profilgemeinden", sei es als Stadtkloster oder als Eremitage auf dem Lande, sollten aber in einem guten Verhältnis zu den Ortsgemeinden wirken können. Das ist die Hoffnung, die auch in der Reformdiskussion der EKD ausdrücklich ausgesprochen worden ist."  (Altbischof Dr. Wolfgang Huber, ehemal. Vorsitzender des EKD-Rates, im Geleitwort zu Verbindlich leben)

In immer mehr Landeskirchen finden Kommunitäten und Gemeinschaften ihren Platz in der Kirchenverfassung, in den meisten sind sie im Blick und bestimmten Ressorts zugewiesen, u.a.: